Tanzen und Corona

Für das Management von Kontakt­personen bei respira­torischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 sind wir verpflichtet, unserer Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO zu erfüllen.

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Zuge der Corona-Pandemie

Zu eurem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Covid-19-Virus („Corona“) sind wir verpflichtet, eure Anwesenheit auf dem 2. Antanzen im Westen zu dokumentieren. Nachfolgend möchten wir euch über diese Datenverarbeitung informieren:

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit / Erhobene Daten

Erhebung Besucherdaten im Zuge der Corona-Pandemie. Folgende personenbezogene Daten werden hierbei erhoben: Name, Rufnummer, Besuchsdatum und Uhrzeit bzw. Aufenthaltsdauer

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die Daten verbleiben intern und werden nur auf Anfrage seitens der Gesundheitsbehörde an diese übermittelt.

Für Zwecke des Infektionsschutzes sehen die aktuell geltenden Rechtsvorschriften Auskunftsverpflichtungen unsererseits gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden vor. Werden eure personenbezogenen Daten von der zuständigen Gesundheitsbehörde angefordert, ist der oder die jeweilige Landrat / Landrätin bzw. Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin, für die weitere Verarbeitung eurer personenbezogenen Daten bei den Gesundheitsbehörden verantwortlich.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die erhobenen Daten werden einen Monat nach Beendigung des Turniers gelöscht.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen euch folgende Rechte zu:

Werden eure personenbezogenen Daten verarbeitet, so habt ihr das Recht Auskunft über die zu eurer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht euch ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so könnt ihr die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Der Anspruch auf Löschung ist außer Kraft gesetzt, wenn eine Rechtsvorschrift eine weitere Aufbewahrung vorsieht. Dann kann eurem Wunsch auf Löschung erst zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsprochen werden.

Wenn ihr in die Datenverarbeitung eingewilligt habt oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht euch gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der personenbezogenen Daten zu, die ihr uns bereitgestellt haben (Art. 20 DSGVO).

Solltet ihr von euren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn ihr unser Turnier besuchen wollt, sind wir durch die aktuellen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verpflichtet, eure Daten zu verarbeiten.

Wenn ihr die erforderlichen Daten nicht angebt, können wir euch den Besuch auf unserem Turnier leider nicht gestatten.